
Welche Pflichten habe ich als Landwirt bei der Verpachtung meiner Fläche für einen Solarpark?
11. Juli 2023
Als Landwirt, der sein Land an einen Solarparkbetreiber verpachtet, haben Sie bestimmte Pflichten, um sicherzustellen, dass die Verpachtung reibungslos abläuft und dass Ihre Interessen als Eigentümer des Landes geschützt sind. Ihre konkreten Pflichten ergeben sich auf Basis der Vereinbarungen, die Sie mit dem Pächter und Projektentwickler getroffen haben – in der Regel ist die Grundlage dazu der Pachtvertrag.
Folgende Pflichten ergeben sich zum Beispiel bei der Verpachtung von Flächen für Solarprojekte:
Bereitstellung von Informationen: Landwirte und Flächeneigentümer sind verpflichtet, dem Betreiber des Solarparks alle notwendigen Informationen über das Land nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Größe, der Lage und der Topographie. Darüber hinaus müssen Sie dem Betreiber möglicherweise auch Informationen über den Boden- und Wasserhaushalt sowie über potenzielle Umweltauswirkungen zur Verfügung stellen.
Landeigentümer sind verpflichtet, dem Solarparkbetreiber, alle zur vertragsgegenständlichen Nutzung erforderlichen Erklärungen abzugeben beziehungsweise schriftliche Vollmachten zu erteilen. Sie sind verpflichtet, Anträgen im Rahmen der Entwicklung, des Baus oder der Inbetriebnahme von Solarparks schriftlich zuzustimmen. Z.B. dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung.
Gewährleistung des Zugangs zum Land: Sie müssen sicherstellen, dass der Betreiber des Solarparks Zugang zum Land hat, um die Anlage zu installieren und zu betreiben. Dazu kann es notwendig sein, Wege oder Zufahrten auf dem Land zur Verfügung zu stellen.
Es dürfen keine Gebäude nahe des Solarparks errichtet werden, die die Stromproduktion des Solarparks direkt oder indirekt beeinträchtigen. Es dürfen daher keine Aktivitäten durchgeführt werden, die direkt oder indirekt zu einer Abschattung oder Teilabschattung der Photovoltaikmodule führen können. Darüber hinaus ist es in einem Schutzstreifen (z.B. 1,5 Meter) beiderseits der Außenränder des Kabelgrabens der Kabeltrasse nicht gestattet, Bauwerke, Absenkungen des Geländes sowie leitungsgefährdende Anpflanzungen und Vorrichtungen ohne schriftliche Genehmigung des PT zu errichten.
Im Fall eines Verkaufs oder einer Übertragung der Grundstücke, ist der Landwirt verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der notarielle Vertrag eine Klausel enthält, die besagt, dass der Käufer oder Erwerber in alle Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag und der im Grundbuch eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten und Vormerkungen der jeweiligen Berechtigten, insbesondere des Solarparkbetreibers und der finanzierenden Bank, eintritt.
Kommt der Landwirt den Verpflichtungen nicht nach, übernimmt er typischerweise die Haftung für hieraus entstehende Schäden den jeweiligen Berechtigten gegenüber, insbesondere gegenüber dem Betreiber und der finanzierenden Bank.
Es ist daher wichtig, dass Sie den Pachtvertrag und Ihre damit verbundenen Pflichten sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass alle Pflichten und Verantwortlichkeiten klar definiert sind, bevor Sie das Land an einen Solarparkbetreiber verpachten.