Wieso muss bei der Verpachtung von Flächen für Solarparks eine Dienstbarkeit eingetragen werden?

25. September 2023

Viele Flächeneigentümer und Landwirte fragen sich bei der Verpachtung von Flächen im Rahmen der Prüfung des Pachtvertrages, warum eine Dienstbarkeit eingetragen werden muss. Im Prinzip ist dies schnell erklärt, denn eine Dienstbarkeit wird benötigt, um das Nutzungsrecht des Betreibers des Solarparks an der Fläche abzusichern. Ohne die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch könnte der Eigentümer der Fläche das Nutzungsrecht jederzeit widerrufen oder Einschränkungen für den Betrieb des Solarparks festlegen. Dadurch könnte der Betrieb des Solarparks beeinträchtigt oder sogar unmöglich gemacht werden.

Was genau bedeutet die Eintragung einer Dienstbarkeit?

Die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gewährt dem Betreiber des Solarparks ein dingliches Nutzungsrecht an der Fläche, das für eine bestimmte Zeitdauer gilt. Dies bedeutet, dass der Betreiber des Solarparks die Fläche für den Bau und den Betrieb der Solaranlage nutzen darf, solange die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Der Eigentümer der Fläche behält natürlich weiterhin das Eigentum an der Fläche.

Die Dienstbarkeit gewährleistet also die notwendige Rechtssicherheit für den Betrieb des Solarparks und schafft eine klare Aufteilung der Nutzungsrechte zwischen dem Betreiber des Solarparks und dem Eigentümer der Fläche. Dadurch wird sichergestellt, dass der Betrieb des Solarparks ohne Einschränkungen und Störungen durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus ist die Eintragung der Dienstbarkeit auch für die Banken, die Finanzierungen für den Bau und den Betrieb von Solarparks bereitstellen, eine zwingende Notwendigkeit. Die Dienstbarkeit garantiert, dass der Betreiber des Solarparks das Recht hat, die Fläche für den vereinbarten Zweck zu nutzen, was die Rückzahlung des Kredits ermöglicht.

Was passiert, wenn ein Flächeneigentümer die verpachtete Fläche verkauft?

Die Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das unabhängig vom Eigentum an der Fläche besteht. Das bedeutet, dass die Dienstbarkeit auch dann weiterhin bestehen bleibt, wenn der Verpächter das Land verkauft. Der neue Eigentümer ist in diesem Fall verpflichtet, die bestehende Dienstbarkeit zu respektieren und dem Betreiber des Solarparks das Recht auf Nutzung der Fläche zu gewähren.

Wenn der Verpächter das Land verkauft, ändert sich somit grundsätzlich nichts an der Rechtslage für den Betreiber des Solarparks. Die Dienstbarkeit bleibt weiterhin im Grundbuch eingetragen und gewährleistet dem Betreiber das Nutzungsrecht an der Fläche.

In der Regel wird die Dienstbarkeit bei Verkauf des Landes auch im Kaufvertrag berücksichtigt und geregelt, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

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