
Benachteiligte Gebiete in 2023 als attraktive Standorte für Solarparks
11. Juli 2023
Landwirte und Flächeneigentümer, die überlegen, eine Photovoltaik-Anlage auf ihren Flächen zu errichten oder Ihre Fläche verpachten möchten, müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Gesetzgebung vorschreibt, dass diese Anlagen nur in bestimmten Gebieten errichtet werden dürfen, um eine Vergütung gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erhalten. Ackerlflächen, die in bestimmten benachteiligten Gebieten liegen, eignen sich dafür. Aber was sind benachteiligte Flächen bzw. Gebiete überhaupt und wann eignen sie sich?
Landwirtschaftliche Flächen, die schwierig zu bewirtschaften sind, gelten als benachteiligte Gebiete. Diese Flächen liefern aufgrund ungünstiger klimatischer Bedingungen oder schlechter Bodenqualität schwächere landwirtschaftliche Erträge. Jedoch können diese Flächen jetzt beim Bau von Solarparks punkten. Das EU-Recht regelt, was als benachteiligtes Gebiet gilt und was nicht. Derzeit sind rund 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland als benachteiligte Gebiete ausgewiesen.
Status Quo
Seit der Reform des EEG 2017 konnten die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie Acker- und Grünlandflächen in ihren benachteiligten Gebieten für den Bau von Solaranlagen freigeben. Die jeweiligen Landesverordnungen regeln, wie viele Projekte in diesen Gebieten maximal einen Zuschlag erhalten können, um eine übermäßige Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern. In anderen Ländern konnten sich bisher nur Solaranlagenbetreiber um eine Förderung bewerben, die ihre Anlagen auf ehemaligen Militärflächen, versiegelten Flächen, Seitenrandstreifen entlang Autobahnen und Schienenwegen oder auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben errichten wollen.
Neue Regelungen in 2023
Die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BWMK) enthält Vorschläge, die im Sommer 2023 in ein Gesetz einfließen sollen. Ziel ist es, den Zubau von Photovoltaikanlagen in benachteiligten Gebieten zu stärken. Die Strategie enthält eine Öffnung benachteiligter Gebiete.
Die Entscheidung darüber, ob die Flächenkulisse benachteiligter Gebiete für durch das EEG geförderte PV-Freiflächenanlagen vollständig, teilweise oder gar nicht geöffnet wird obliegt den Ländern („Opt-In“). Bisher haben nur neun Länder die benachteiligten Gebiete geöffnet, obwohl diese Flächen sich gut für den Ausbau der Photovoltaik eignen. Unter anderem haben Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg eine entsprechende Verordnung erlassen. Um das Hemmnis für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen zu beseitigen, ist es geplant, die Logik der Länderöffnungsklausel umzudrehen. Die Flächen sollten grundsätzlich vollumfänglich geöffnet werden, solange die Länder diese Flächen nicht ausschließen („Opt-Out“). Dabei sollen Schutzgebiete für den Natur- und Artenschutz nicht beeinträchtigt werden. Die Länder behalten weiterhin die Entscheidungshoheit und die kommunale Planungshoheit bleibt ebenfalls unberührt.
Wie finde ich heraus, ob meine Fläche in einem benachteiligten Gebiet liegt?
Gebietskulissen werden in der Regel als Karten dargestellt, auf denen spezifische Vorgaben und/oder Fachdaten zum Naturschutz oder Immissionsschutz eingearbeitet sind. Es gibt verschiedene Gebietskulissen, wie die Gebietskulisse der Konversionsflächen, der benachteiligten Gebiete, der erosionsgefährdeten landwirtschaftlichen Gebiete und der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete. In der Regel können Sie sich über die jeweiligen Gebietskulissen in ihrem Bundesland online auf den Webseiten der Behörden informieren oder diese Informationen direkt in Geodaten-Portalen nachsehen und so festzustellen, ob ihre Flächen für die Errichtung von Solarstromanlagen geeignet sind und ob sie in den "benachteiligten Gebieten" liegen. Selbstverständlich unterstützen Sie unsere Experten gern beim Herausfinden und Prüfen im Rahmen unseres Solarfarm-Konzeptes die Eignung Ihrer Fläche.